Hinweis zum Thema Speicherung und Benachrichtigungen

Die Archivierung Ihrer Fotos zur Nachbestellung ist Teil unserer Serviceleistung und somit vertraglicher Bestandteil bei Erstellung eines Kundenkontos.

Ebenso ist der Versand der E-Mail-Erinnerungen/Benachrichtigungen, zum Beispiel als Information über die Bereitstellung der Fotos sowie deren Löschung, Teil unserer Serviceleistung und Bedarf daher keiner gesonderten Einwilligung.

Da der Versand von E-Mails derzeit in den Medien stark diskutiert wird, haben wir uns jedoch entschlossen, für neue Kundenkonten zusätzlich Ihre Einwilligung einzuholen. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder klicken Sie den Link "Abbestellen" innerhalb einer E-Mail-Benachrichtigung, falls Sie keine weiteren Nachrichten von uns erhalten möchten.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Allgemeine Geschäftbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden geladen und gespeichert werden. Auf Wunsch können sie bei www.heidt-fotografie.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Stand: Mai 2018

1. Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Miriam Heidt, Anschrift: Kirchstraße 12, 71229 Leonberg (im Folgenden: Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich.

2. Angebot

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien zu werten. Die Website www.heidt-fotografie.de ist kein Angebot. Auf die Bestellung des Kunden erhält dieser zunächst eine Eingangsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit der Absendung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.

3. Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach §  312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).

Für alle vorab produzierten, unpersönlichen Fotoprodukte erfolgt eine Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht. Diese Fotoprodukte sind gesondert gekennzeichnet.

4. Lieferbedingungen

Die Lieferzeit beträgt bei Fotoprodukten zwei Wochen ab Begleichung der Vorkasse, soweit nicht bei der Ware anders angegeben. Die Lieferzeit von Bildern bei Fotoshootings bzw. Auftragsbildbearbeitung beträgt vier Wochen ab Fotoshootingtermin bzw. Bereitstellung der Fotos bei der Auftragsbildbearbeitung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Wurden Nutzungsrechte erworben (z.B. Kauf digitaler Dateien oder Aufnahmeproduktion) gehen diese erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

6. Preise, Versandkosten und Zahlung

Rechnungen sind, wenn nichts anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher reduziert sich dies auf 5% über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Die Höhe der Versandkosten ist im Onlineshop angegeben. Bei Aufnahmeproduktion und Auftragsbildbearbeitung gilt die individuelle Vereinbarung.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Zahlungsabwicklung

Bestellungen über denWebshop unter www.heidt-fotografie.de: Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Bestellungen zu ermöglichen, wird die Abwicklung von Zahlungen durch die Fotografen Online Service GmbH übernommen.

8. Rechte nach dem UrhG

Fotos genießen Schutz nach dem UrhG. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt:

Der Käufer erhält beim Erwerb von Fotos lediglich ein Papierexemplar. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlich zu verwerten.

Beim Erwerb einer Bilddatei ist ihm gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen (z.B. im Iinternet). Die Veröffentlichung darf nur unter Nennung der Fotografin erfolgen oder mit dem Wasserzeichen der Fotografin. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz. 

Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten, insbesondere gewerbliche Nutzung und die Weitergabe von Nutzungsrechten. U.a. zählt dazu

  • die Teilnahme an Fotowettbewerben oder Gewinnspielen mit kommerzieller Weiternutzung
  • die Weitergabe an Bekannte und Freunde, damit diese die Bilder für sich veröffentlichen
  • Veröffentlichung von Fotos auf einer Facebook-Fanpage oder gewerblich genutzten Website
  • Verwendung der Fotos in Verkaufsanzeigen

Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke (also die Fotografin) und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

Die Negative bzw. Rohdateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Originale an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

9. Bildbearbeitung

Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Sofern der Auftraggeber einer Veröffentlichung des Ergebnisses durch die Fotografin zustimmt, versichert er, dass er auch das Veröffentlichungsrecht an den verarbeiteten Vorlagen oder Dateien besitzt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. .

Bei der Auftragsbildbearbeitung zur Erstellung von Collagen, Boxenschildern und Kunstportraits erfolgt vor Produktion eine Lieferung von Entwürfen. Wird danach der Auftrag storniert oder erfolgt nicht innerhalb von 8 Wochen eine Auswahl, wird eine Aufwandsentschädigung für die Entwurfserstellung in folgender Höhe sofort fällig: 

  • Einfache Collagen und Boxenschilder          30 EUR
  • Freigestellte Collagen und Kunstportraits    60 EUR

10 Fotoshootings

Bei Fotoshootings für Privatpersonen gelten verschiedene Angebotspakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Das aktuelle Angebot, mögliche Zusatzleistungen und Preise können unter www.heidt-fotografie.de eingesehen werden.

Ein Paket gilt für ein Fotoshooting bis zu zwei Stunden an einem Ort für alle Tiere eines Besitzers bzw. alle Personen, die Familienmitglieder sind. Unter Ort wird bei der Tierfotografie eine Weide oder ein Hof verstanden. Werden mehrere Orte aufgesucht oder mehrere Tiere unterschiedlicher Besitzer fotografiert, gilt dies als separate Fotoshootings.

Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. In Fällen von Beschädigung oder Verlust sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Dem Model/dem Tierbesitzer (bzw. Eltern oder Vormund) wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht− und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt, vor oder während des vereinbarten Foto-Termins, die Aufnahmen nicht stattfinden können, oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

Sollte das Shooting durch Verschulden des Auftraggebers nicht stattfinden (z.B. kurzfristige Absage am Tag des Shootings), wird die Hälfte des vereinbarten Honorars für den Fotografen als Ausfallkosten fällig.

Kann das Fotoshooting auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Schlechtes Wetter ist keine höhere Gewalt. Unwetter, welches die Beteiligten gefährdet, gilt als höhere Gewalt. Die Anzahlung wird zurückerstattet. Sofern das Fotoshooting auf Grund höherer Gewalt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Fotografen realisierbar ist.

Ist es dem Fotografen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Die Anzahlung wird zurückerstattet. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall jedoch, einen Ersatzfotografen zu stellen.

Der Fotograf behält sich vor das Fotoshooting abzubrechen, wenn gegen Recht und Ordnung, speziell dem Tierschutzgesetz, verstoßen wird. Im Falle eines Abbruchs besteht kein Recht auf Schadensersatz oder Herausgabe der Bilder.

11. Mängelrüge und Gewährleistung

Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt - gegenüber Nichtverbrauchern nach der Wahl des Auftragnehmers - Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. 

Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

12. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.

Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Papierabzügen und Fotoprodukten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials bzw. der ausführenden Fotolabore.

13. Datenschutz und Speicherung

Zum Geschäftsverkehr erforderlich personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, sofern nicht durch eine Freigabeerklärung anderes vereinbart ist. Erhält die Fotografin vom Auftraggeber personenbezogene Daten, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, z.B. Teilnehmerlisten, verpflichtet sich die Fotografin diese gesetzeskonform zu behandeln.

Eine detaillierte Auflistung, wie Datenschutz bei Heidt-Fotografie behandelt wird, finden Sie in meiner Datenschutzerklärung unter www.heidt-fotografie.de/privacy.

Die Fotografin verwahrt Negative und  erstellte Dateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Negative und Dateien 1 Jahr nach Auftragsbeendigung zu vernichten. Fotos und Videos können für die Zwecke der Nachbestellung oder Wiederherstellung bei Datenverlust von der Fotografin bis zu 20 Jahre aufbewahrt werden. 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Stuttgart. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/. Als Kontaktadresse gilt fotos@miriam-heidt.de

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

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